Gemeindevertretungswahl

[2017-12-30]

Zwischen dem 1. und 15. April 2018 findet die Wahl für die neue Gemeindevertretung statt – gemeinsam mit der Wahl des Pfarrers, da meine Amtszeit nach 12 Jahren endet. Ich darf mich aber wieder bewerben und werde das auch tun!

Die derzeitige Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16. November eine vorläufige Liste der Kandidat/innen für die neue Gemeindevertretung beschlossen. Wer darüber hinaus für die Gemeindevertretung kandidieren möchte, muss das bis spätestens 4 Wochen vor der Wahl mit ausreichender Unterstützung bekanntgeben.

Im März-Gemeindebrief stellen sich dann die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten vor. Dieser Gemeindebrief muss allen wahlberechtigten Gemeindegliedern zugestellt werden – also mehr als einer pro Haushalt!

Gewählt werden kann jeweils nach allen Gottesdiensten am 1., 8. und 15. April. Natürlich kann auch per Briefwahl gewählt werden. Die Unterlagen dazu können telefonisch oder schriftlich angefordert oder persönlich im Pfarramt abgeholt werden.

Ab dem 18. Februar 2018 wird das Verzeichnis der Wähler/innen im Pfarramt auflegen und kann zu den Bürozeiten, nach den Gottesdiensten oder auf Nachfrage eingesehen werden, um innerhalb von 2 Wochen allfällige Korrekturen anzubringen. Wer nicht auf der Wahlliste verzeichnet ist, darf nicht wählen. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer evangelischen Pfarrgemeinde, die mit Stichtag 15. April konfirmiert worden und 14 Jahre bzw. ohne Konfirmation 18 Jahre alt sind.

Ich freue mich, wenn möglichst viele von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und damit auch zeigen, dass ihnen die Weiterentwicklung unserer Pfarrgemeinde am Herzen liegt.

Pfarrer Peter Gabriel