Gottesdienste in besonderen Zeiten

[12.05.2020]

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen gelten für Gottesdienste ab dem 15. Mai 2020 folgende Regelungen:

  • Gut ist eine Voranmeldung, da die Anzahl der Gottesdienstteilnehmer*innen begrenzt ist.
  • Es werden auf jeden Fall zwei Gottesdienste um 9.30 Uhr und 10.30 Uhr am Sonntag angeboten, eventuell auch mehr.
  • Ein Mund-Nase-Schutz ist mitzubringen und vor dem Betreten der Kirche aufzusetzen. Er ist während des gesamten Gottesdienstes zu tragen. Im Bedarfsfall werden gegen eine Spende auch Gesichtsmasken abgegeben.
  • Alle Türen im Eingangsbereich bleiben die ganze Zeit über geöffnet.
  • Im Eingangsbereich der Kirche besteht die Möglichkeit zur Desinfektion!
  • Vor und nach dem Gottesdienst werden Türgriffe und weitere neuralgische Stellen desinifiziert.
  • Die Gottesdienstbesucher*innen sollen mit Abstand zu anderen Personen in die Kirche eintreten und sich auf einen der vormarkierten Plätze Dort liegt bereits ein Liedblatt auf, das am Ende mit nach Hause genommen wird.
  • Der Kirchendienst/„Ordnerdienst“ hilft bei der Sitzplatzsuche und achtet auf den notwendigen Abstand.
  • Zu anderen Gottesdienstbesucher*innen müssen immer 2 m Abstand gehalten werden, nur Menschen, die im selben Haushalt wohnen, dürfen enger beieinander sitzen.
  • Die Gottesdienste dauern ungefähr 35 Minuten, es wird weniger gesungen und möglichst mit verhaltener Stimme.