Du sollst nicht lügen (6/7)

[30.09.2026]

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

Edda Böhm-Ingram…heißt es im 8. Gebot (2. Mose 20,16) – oder ganz wörtlich aus dem Hebräischen übersetzt: „Du wirst nicht als Lügenzeuge aussagen gegen deinen Nächsten“. Diese wörtliche Übersetzung macht auch gleich deutlich, dass dieses Gebot ursprünglich im Bereich der öffentlichen Rechtsprechung angesiedelt war, also falsche Aussagen vor Gericht betraf. Zeugenaussagen waren immer schon wichtig – in früheren Zeiten wegen der beschränkten Untersuchungsmöglichkeiten noch mehr als heutzutage. Von den Zeugenaussagen hingen Leben, Ehre und Besitz der Angeklagten ab. Umgekehrt wurden erwiesene falsche Anklagen und falsche Zeugenaussagen hart bestraft. Da korrekte und wahrheitsgemäße Zeugenaussagen für ein funktionierendes Gerichtsverfahren unerlässlich sind, wird auch heute noch der Meineid – eine vorsätzlich falsche Aussage in einem Gerichtsverfahren oder in einem Rechtsdokument – streng bestraft.

Das 8. Gebot im Alltag

Ist aber mit der Sorge um wahrheitsgetreue Zeugenaussagen vor Gericht das ganze 8. Gebot schon erfüllt? Gilt dieses Gebot nicht auch vorrangig im Alltag und im täglichen Umgang miteinander? Keiner von uns möchte, dass der eigene Ruf dadurch geschädigt wird, dass jemand über uns Halbwahrheiten oder Unwahres erzählt mit dem Ziel, uns vor anderen schlecht zu machen. Aber auch zur „Unzeit“ etwas über jemand anderen auszuplaudern, was zwar einerseits der Wahrheit entspricht, andererseits dem Ruf der betroffenen Person schadet, fällt meines Erachtens unter das 8. Gebot. Genauer betrachtet dient das 8. Gebot dazu, das Ansehen und die Würde der Menschen zu schützen.

Ansehen und Würde bewahren

Ansehen und Würde eines Menschen nicht wahrzunehmen oder zu verletzen, ist für mich eines der schlimmsten Vergehen im Umgang miteinander. Ich persönlich sehe in jedem Menschen zuallererst das „Ebenbild Gottes“ – das erleichtert es mir, wertschätzend mit meinen Mitmenschen umzugehen, auch wenn mir das nicht immer gelingt. Ich „verurteile“ auch jene Menschen nicht, die mir – zum Selbstschutz – nicht die volle Wahrheit oder sogar die Unwahrheit – erzählen. Diese Menschen verstoßen mit ihrem Verhalten zwar nicht direkt gegen das 8. Gebot, weil sie niemand anderem schaden, aber sie versuchen, eine Unterstützung zu bekommen, die ihnen in der erbetenen Form möglicherweise gar nicht zusteht. Einige Beispiele dazu:

  • Durch geduldiges Zuhören und empathisches Nachfragen in den Beratungsgesprächen entsteht eine Vertrauensbasis, die es ermöglicht, auch Fakten zu erfragen, die mir anfänglich verschwiegen wurden – zum einen aus Scham, zum anderen auch, weil befürchtet wird, dass dann die Hilfeleistung verweigert wird. Diese Gespräche sind eine Gratwanderung, immer mit dem Ziel, die Nöte der Menschen ernst zu nehmen und sie in ihrer Würde nicht zu verletzen.
  • Manchmal bekomme ich auch den Zorn zu spüren, wenn zu Unrecht empfangene staatliche Hilfsleistungen zurückbezahlt werden müssen, weil bei der Antragstellung beispielsweise nicht alle Einkünfte angegeben worden sind. Ob dies bewusst verschwiegen oder im Unwissen geschehen ist, ist für mich im Nachhinein nicht relevant – wichtig ist, den Menschen das notwendige „Rüstzeug“ mitzugeben, das sie für weitere Antragstellungen benötigen und sie darauf aufmerksam zu machen, welche Konsequenzen es hat, wenn sie Anträge nicht wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen.
  • Am schwierigsten ist es, Menschen klarzumachen, dass sie – aus den unterschiedlichsten Gründen – keine finanzielle Unterstützung von uns bekommen können. Ruhig und empathisch zu reagieren und nicht „verbal übergriffig“ zu werden, wenn dann Schimpftiraden auf mich niederprasseln – auch das fällt unter das 8. Gebot!

Gemeinsam achtsamer werden

Uns allen sollte klar sein, dass neben dem bewussten Verstoß gegen das 8. Gebot Übertretungen oft auch ungewollt – aus Unachtsamkeit oder auch aus einer momentanen Emotion heraus passieren! Wollen wir gemeinsam versuchen, künftig (noch) achtsamer gegenüber unseren Mitmenschen zu sein, um ihnen nicht durch unser unüberlegtes Handeln zu schaden?

Diakoniebeauftragte Edda Böhm-Ingram

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