Sterbehilfe

[24.03.2021]

Seit Jahren ist Sterbehilfe ein Thema, über das heiß diskutiert wird. Während sich manche strikt gegen jegliche Form der Sterbehilfe aussprechen, fordern andere eine Legalisierung. Die Aufhebung des Verbots der „Beihilfe zur Selbsttötung“ durch den Verfassungsgerichtshof in Deutschland hat die Debatte, ob dieser Schritt auch bei uns in Österreich richtig und notwendig wäre, zusätzlich befeuert. Schließlich zog auch unser Verfassungsgerichtshof nach, ab  l.l. 2022 wird es also bei uns legal sein, einen kranken Angehörigen in die Schweiz zu fahren, wo ihm durch sogenannte „Sterbehilfevereine“, das Wort ist gesellschaftlich weit verbreitet, auch wenn sich die damit beschriebenen Organisationen oft nicht mit dem Begriff identifizieren können und wollen, sein letzter Wunsch erfüllt wird. Auch das Bereitstellen eines tödlichen Mittels ist dann legal, allerdings muss es der Sterbende selbst konsumieren.

Als ich mich dazu entscheiden habe, mich in meiner vorwissenschaftlichen Arbeit genauer mit dem Thema Sterbehilfe auseinanderzusetzen, ahnte ich nicht, wie weitreichend das Thema tatsächlich ist. Für mich war es damals eine Sache, die man entweder begrüßt, kann der Patient doch dadurch selbst über sein Schicksal entscheiden, oder ablehnt, schließlich darf nach christlicher Auffassung nur Gott über Leben und Tod entscheiden. Doch rückblickend kann ich sagen, es gibt nur wenige Themen, die so aktuell und gleichzeitig so spannend sind. Denn Sterbehilfe ist nicht gleich Sterbehilfe, es gibt einige Aspekte und Unterscheidungen, auf die man Acht geben muss. Die Unterschiede zwischen aktiver-, passiver-, und indirekter Sterbehilfe zu verstehen ist essenziell. Kurz gesagt ist die aktive Sterbehilfe, bei der jemand eine andere Person auf deren dringlichen Wunsch umbringt, in Österreich strafbar. Passive Sterbehilfe, man überlässt den Patienten seinem natürlichen Schicksal (z.B. Abschalten eines Atemgeräts) ist ebenso legal wie indirekte Sterbehilfe, bei dieser wird Leid gemindert, dafür eine mögliche Lebensverkürzung in Kauf genommen. Beihilfe zur Selbsttötung ist, wie schon anfangs erwähnt, derzeit noch verboten, ab 1.1.2022 aber erlaubt. Da der gesundheitliche Zustand des Betroffenen und die möglichen mentalen Auswirkungen auf die einzelnen Involvierten erheblichen Anteil an der Entscheidungsfindung haben, ist auch jeder Fall individuell zu betrachten.

Sich so oft und so lange mit diesem Thema zu befassen, war gerade mental eine extreme Herausforderung. Doch je mehr ich mich in dieses Thema vertieft habe, desto eher wurde mir bewusst, wie viele Einflüsse und Aspekte eigentlich Teil dieses stumpfen Begriffes „Sterbehilfe“ sind. Einen Fall einerseits objektiv aufgrund der rechtlichen Grundlage zu beurteilen, andererseits natürlich den moralischen Teil mit der eigenen Wertevorstellung anzuschauen, ist eine ganz schwierige Sache. Um das Thema als Ganzes zu verstehen, müsste man die rechtlichen, ethischen sowie medizinischen Aspekte umfassend verstehen. Mir wurde also klar, dass es in Bezug auf die ganze Geschichte keine genauen Richtlinien gibt, welche alle Fälle kollektiv regeln können, Schwarz-Weiß-Denken ist schlichtweg nicht zielführend.

Rafael Pöschl

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