[12.07.2023]
Wir wählen
Unsere Evangelische Kirche zeichnet sich dadurch aus, dass alle Funktionen und Dienste durch Wahl bestimmt werden. Die wichtigen Entscheidungen fällt immer ein gewähltes Gremium!
Die Gemeindevertretung diskutiert und beschließt über grundsätzliche inhaltliche und geistliche Fragen, die unsere Gemeinde betreffen, ist für Bauangelegenheiten und die Einrichtung und Auflassung von Stellen für Mitarbeiterinnen in der Gemeinde zuständig. Sie erstellt das Budget und genehmigt den Rechnungsabschluss.
Das aus der Gemeindevertretung heraus gewählte Presbyterium hat gemeinsam mit den Pfarrerinnen die geistliche Leitung der Gemeinde inne, ist verantwortlich für die Gottesdienste und die Einhebung des Kirchenbeitrages und Anstellungsträger der in der Pfarrgemeinde Angestellten.
Im Oktober wählen wir wieder eine neue Gemeindevertretung für den Zeitraum 2024-2029 – was für eine große Chance für alle Evangelischen!
Wir können und dürfen mitbestimmen. Was uns in unseren Gemeinden auszeichnet, ist die Vielfalt aller Menschen, die sich hier versammeln und ihre unterschiedlichen Perspektiven, Lebenswelten und Erfahrungen einbringen. Durch unterschiedliche Blickwinkel können so viele Dinge in den Pfarrgemeinden beleuchtet werden. Menschen mit ihren vielen Fähigkeiten und den eröffnen neue Entwicklungsmöglichkeiten für eine Kirche heute und in der Zukunft. Welche Möglichkeiten tun sich da auf! Dinge, an die man zuerst gar nicht gedacht hat, werden eingebracht. Aus Visionen und Träumen wird Realität. In zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen können Möglichkeiten erarbeitet werden, wie diese Gemeinde zu einem lebendigen Ort für viele werden kann. Unsere Gemeinde lebt von den vielen Blickwinkeln, die gerade Gemeindevertreterinnen einbringen können, damit wir als Kirche ein lebendiger Ort des Miteinanders bleiben können.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Gemeinde, die im Tennengau wohnen oder einen Antrag auf Mitgliedschaft in unserer Gemeinde gestellt haben und am 21. Oktober mindestens 14 Jahre alt sind.
Das Verzeichnis der Wählerinnen liegt ab 8. September 2023 im Pfarramt auf und kann dort zu den üblichen Bürozeiten (Di., Do., Fr., 8.00-12.00), nach den Gottesdiensten oder nach Anruf eingesehen werden, um es auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Wer am Wahltag nicht verzeichnet ist, darf leider nicht wählen.
Wann wird gewählt?
Wahltermine sind jeweils nach den Gottesdiensten an folgenden Tagen und Orten
- Samstag, 21. Oktober, Seniorenresidenz Kahlsperg (ca. 16.45 Uhr)
- Sonntag, 22. Oktober, Gemeindesaal Pfarrhaus (ca. 10.15 – 12.00Uhr)
- Sonntag, 29. Oktober, Gemeindesaal Pfarrhaus (ca. 10.15 – 11.00 Uhr)
- Dienstag, 31. Oktober, Gemeindesaal Pfarrhaus (ca. 10.30 – 11.00 Uhr), anschließend Stimmenauszählung
Ist Briefwahl möglich?
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit der Briefwahl – diese muss telefonisch oder schriftlich beantragt werden – dann werden die Brief- wahlunterlagen zugestellt oder können auch persönlich im Pfarrhaus abgeholt werden.
Im September-Gemeindebrief stellen sich die Kandidat*innen vor, die das Presbyterium zur Wahl vorschlägt.
Diesen Gemeindebrief bekommen dann alle Wahlberechtigen zugestellt – das ist die offizielle Wahlbenachrichtigung.
Es gibt auch die Möglichkeit, darüberhinaus bis zum 22. September weitere Kandidat*innen zu nominieren. Diese brauchen die schriftliche Unterstützung von mindestens 7 wahlberechtigten Gemeindegliedern.
Aktueller Wahlvorschlag
Hier der am 10. Mai vom Presbyterium einstimmig beschlossene Wahlvorschlag mit 26 Personen:
- Andessner Erik
- Blaickner Heidi
- Böhm-Ingram Edda
- Breinich Daniela
- Ennsmann Yvonne
- Fürlinger Christian
- Gaulke Sebastian
- Grill Lina
- Höfner Martina
- Janßen-Diesel Kerstin
- Katstaller Karin
- Landwehr Karin
- Mayer Gabriele
- Mitsch Ilse
- Pichler Melanie
- Pilz Andreas
- Pröglhöf Peter
- Scheicher Anne
- Scheicher Walter
- Strobl Christine
- Strobl Mario
- Wagner Angelika
- Waldl Günter
- Wallner Wolfgang
- Weixlbaumer Herta
- Winkler Jürgen
Pfarrer Peter Gabriel
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