Wie richtig wählen?

[19.09.2023]

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Wahl der Gemeindevertretung sind alle Mitglieder unserer Gemeinde, die am 21. Oktober mindestens 14 Jahre alt sind und im Wählerverzeichnis aufscheinen!

Ist Briefwahl möglich?

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit der Briefwahl – diese kann ab sofort telefonisch oder schriftlich beantragt werden – die Briefwahlunterlagen werden zugestellt oder können auch persönlich im Pfarrhaus abgeholt werden.

Bis zum 31.10. vormittags muss der Stimmzettel im Pfarramt eingelangt sein, um bei der Auszählung berücksichtigt werden zu können.

 

Zwei Möglichkeiten gültig zu wählen

  • Ich bin mit dem Wahlvorschlag des Presbyteriums einverstanden und mache ein deutliches Kreuz oben auf der Wahlliste bei dem Satz „Ich wähle alle Kandidatinnen und Kandidaten!“
  • Ich bin mit einzelnen Kandidat*innen nicht einverstanden, dann mache ich oben kein Kreuz, sondern streiche die Namen der Kandidat*innen durch, die ich nicht wählen möchte!
    Alle Kandidat*innen, deren Namen nicht durchgestrichen sind, sind gewählt!

Wann kann gewählt werden?

An folgenden Terminen findet die Wahl jeweils nach den Gottesdiensten statt:

  • Samstag, 21. Oktober, Seniorenresidenz Kahlsperg (ca. 16.45 Uhr)
  • Sonntag, 22. Oktober, Gemeindesaal Pfarrhaus (ca. 10.15–12.00 Uhr)
  • Sonntag, 29. Oktober, Gemeindesaal Pfarrhaus (ca. 10.15–11.00 Uhr)
  • Dienstag, 31. Oktober, Gemeindesaal Pfarrhaus (ca. 10.30–11.00 Uhr)

Bitte bringt zur Wahl einen Ausweis mit!

Wann ist der Stimmzettel ist ungültig?

Wenn ich gar nichts mache (kein Kreuz, keine Namensstreichung). Oder wenn ich oben ein Kreuz mache und gleichzeitig einen oder mehrere Namen durchstreiche.

Am 31. Oktober werden die Stimmen ausgezählt und das Ergebnis im Schaukasten, auf der Homepage der Gemeinde und im Mailverteiler bekannt gegeben.

Bis zum 15. November besteht die Möglichkeit, die Wahl und ihr Ergebnis zu beeinspruchen, danach ist das Ergebnis endgültig.

Am Sonntag, 19. November, konstituiert sich die neue Gemeindevertretung und wählt aus ihrer Mitte ein neues Presbyterium, dieses wiederum einen Kurator, eine Kuratorin und weitere Funktionsträger*innen.

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