[25.09.2023]
Dass wir wählen dürfen, ist alles andere als selbstverständlich! Besteht doch das allgemeine Wahlrecht in Österreich erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts.
Die Chance zur Mitbestimmung bei der Bildung der Gemeindevertretung und weiterer kirchlicher Funktionen, die Möglichkeit den Pfarrer/die Pfarrerin für die eigene Gemeinde zu wählen, ist in unserer Kirche seit 1861 im Protestantenpatent festgelegt.
Wer die Wahl hat, …
- verfügt über das Recht auf MITbestimmung.
- erhält die Möglichkeit, gezielt VERANTWORTUNG zu übertragen.
- kann mit geringem Aufwand wesentlich MITGESTALTEN.
- stärkt die Demokratie durch die eigene (Wahl-)BETEILIGUNG.
Machen auch Sie VON IHREM RECHT Gebrauch und BESTIMMEN SIE MIT!
Bettina Pann
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